Impressum

1. Geltungsbereich
Die Parkordnung der Pano GmbH, die Sie mit dem Kauf eines Tickets akzeptieren, gilt für den Besuch des Panoramapark Kirchhundem.

2. Eintritt, Aufenthaltsberechtigung und angebotene Leistungen
2.1 Das Gelände des Panoramapark darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte an den gekennzeichneten Eingängen für Besucher betreten werden. Die Eintrittskarte ist während des Aufenthalts aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Eintrittskarte ist nur am Tage des Kaufs gültig bzw. der Einlösung gültig. Sie berechtigt zum Eintritt und zum Aufenthalt auf dem Gelände des Panoramapark während der im Panoramapark ausgewiesenen allgemeinen Öffnungszeiten. Die Eintrittsberechtigung erlischt mit dem Verlassen des Parkgeländes, wenn nicht vorher an der Kasse Bescheid gegeben wird.
2.2 Jahreskarten sind nicht übertragbar.
2.3 Sie haben keinen Anspruch darauf, dass zum Zeitpunkt Ihres Besuches sämtliche Leistungen, auf deren Vorhandensein wir hingewiesen haben, auch tatsächlich verfügbar sind.
2.4 Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt zum Panoramapark verweigert werden.

3. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
3.1 Hunde sind willkommen, müssen aber an der Leine geführt werden. Bei Showvorführungen, auf allen Anlagen und den besonders gekennzeichneten Bereichen des Parks ist das Mitführen von Hunden nicht erlaubt. Andere Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
3.2 Die feuerpolizeilichen Vorschriften im Parkgelände sind unbedingt zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuer an anderen als dafür vorgesehenen Stellen (Grillplätze). Das Rauchen ist nur an den speziell gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Ansonsten gilt ein generelles Rauchverbot.
3.3 Besucher dürfen die Wege und Plätze im Panoramapark nicht verlassen.
3.4 Das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Ketten, Schlagringen, Werkzeugen, Schleudern, Feuerwerkskörpern, brennbaren Flüssigkeiten, Gassprühdosen, usw.) ist auf dem Gelände des Panoramapark verboten. Gleiches gilt für das Mitbringen und Konsumieren von hochprozentigem Alkohol oder Drogen.
Das Mitnehmen oder der Betrieb von ferngesteuertem Spielzeug und Geräten, zum Beispiel Drohnen, ist nicht gestattet.
3.5 Den Anordnungen des Parkpersonals ist im eigenen Interesse unbedingt und einschränkungslos Folge zu leisten.
3.6 Mutwilliges Lärmen und der lautstarke Betrieb von Kofferradio, Kassettenrekorder, CD/DVD-Spielern oder ähnlicher Geräte ist untersagt.

4. Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen im Panoramapark
4.1 Die Einrichtungen im Panoramapark stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung. Die Sicherheitsvorrichtungen müssen von Ihnen benutzt und die Benutzungsordnung, Benutzungshinweise, Bedienungsanleitung und Anweisungen des Bedienungspersonals von Ihnen eingehalten werden.
4.2 Sollten Sie die Benutzungsordnung, Benutzungshinweise, Bedienungsanleitung, Sicherheitseinrichtungen oder die Anweisungen des Bedienungspersonals nicht einhalten oder mutwillig missachten, so können wir Sie von der Benutzung der Attraktion ausschließen und im Wiederholungsfalle des Parks verweisen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen, sich in einer Warteschlange „vorzudrängeln“.
4.3 Sie haften für alle Schäden, die durch Missachtung der Benutzungsordnung, Benutzungshinweise, Bedienungsanleitung, Sicherheitseinrichtungen, oder Anweisungen des Bedienpersonals entstehen.
4.4 Das Mitführen loser Gegenstände in den Fahrgeschäften ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Wir weisen ferner darauf hin, dass durch die Benutzung der Wasserattraktionen Ihre Kleidung sowie mitgeführte Handys, Kameras, etc. durchnässt werden können und Schaden erleiden können. Für diese Schäden besteht keine Haftung.
4.5 Bei schlechtem Wetter, Ausfall oder Stillstand der Anlagen erfolgt keine Rückvergütung.

5. Benutzung der Spielplätze/Aufsichtspflicht
Die Benutzung von Spielgeräten, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. Altersbeschränkungen sind zu beachten und einzuhalten. Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen darauf hin, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir sie davon nicht entbinden können. In diesem Rahmen tragen die Eltern oder Aufsichtspersonen die Verantwortung für Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen.

6. Schadensersatzhaftung und Schadensmeldung
6.1 Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen.
6.1.1 Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, sog. Kardinalpflicht.
6.1.2 Sofern wir gem. 6.1.1 für einfache Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.
6.1.3 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund, einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, außer in den Fällen, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, und arglistig verschwiegenen Fehlern.
6.1.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstiger Dritter, deren wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
6.2 Wir übernehmen insbesondere keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände. Des Weiteren übernehmen wir insbesondere keine Haftung für Gegenstände, die während der Benutzung einer Attraktion beschädigt oder zerstört werden oder verloren gehen.
6.3 Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei der Verwaltung. Melden Sie sich bitte auch dann, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.
Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn eine mögliche und zumutbare Schadensmeldung erst nach Verlassen des Parkgeländes erfolgt.

7. Parkschluss
Wir bitten Sie, den Park umgehend nach offiziellem Parkschluss zu verlassen. Bei weiterem Verbleib übernehmen wir keine Haftung.

8. Parken
8.1 Auf unseren Parkplätzen gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Um den störungsfreien Verkehr auf diesem Areal zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungskräfte auf den Parkplätzen genau beachtet werden. Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr stark behindern, müssen wir dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und Ihre Kosten abschleppen lassen. Achten Sie beim Verlassen Ihres Wagens darauf, dass Sie Türen, Kofferraum, Fenster und Schiebedach geschlossen haben und keine Gegenstände sichtbar im Auto zurücklassen.
8.2 Die Parkgebühr wird nur für den zur Verfügung gestellten Parkplatz erhoben. Es wird kein Bewachungsvertrag abgeschlossen. Wir haften daher nicht bei Diebstahl oder Beschädigung des abgestellten Fahrzeuges durch andere Dritte. Dies gilt auch dann, wenn die Schäden durch Sturm, Hagel oder andere außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden.
8.3 Sofern ein Schaden durch uns oder einen unserer Mitarbeiter verursacht wurde, haften wir nach den Regeln der vorstehenden Ziff. 6. Schadensersatz kann aber nur geleistet werden, wenn Sie den Schaden vor Verlassen des Parkplatzes unserem Personal melden, soweit diese Schadensmeldung möglich und zumutbar war.
8.4 Auf dem Parkplatzgelände gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.

9. Werbung und Anbieten von Waren und Dienstleistungen
Werbung auf dem Gelände und den Parkplätzen des Panoramaparks wie auch das Anbieten von Waren und Dienstleistungen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet. Das gilt auch für die Durchführung von Meinungsbefragungen und Zählungen.

10. Besucherkontrollen
10.1 Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, sich freiwillig einer eventuellen Kontrolle durch unseren Sicherheitsdienst zu unterziehen.
Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Sie, unter Umständen durch den Einsatz von technischen Hilfsmitteln, daraufhin zu untersuchen, ob Sie aufgrund von Alkohol-/Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen, gefährlichen Gegenständen, Drogen und Alkohol ein Sicherheitsrisiko darstellen. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ihre Bekleidungsstücke und mitgeführten Behältnisse dahingehend durchsucht werden dürfen.
10.2 Der Sicherheitsdienst ist berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, den Zutritt zum Gelände zu verweigern. Gleiches gilt Besuchern, die die Kontrolle verweigern oder sich anderweitig offensichtlich einer solchen Kontrolle entziehen wollen.

11. Videoüberwachung
11.1 Der Panoramapark ist videoüberwacht. Dies dient zu Ihrer Sicherheit und der Sicherheit unserer Mitarbeiter bzw. dem Schutz der Anlagen und Einrichtungen. Die überwachten Bereiche sind gekennzeichnet.
11.2 Eine Weitergabe der Daten erfolgt lediglich bei konkretem Verdacht auf Straftaten an Ermittlungsbehörden und bei Unfällen und Schäden an unsere Versicherung. Die Speicherdauer beträgt maximal sieben Tage, sofern nicht aus Gründen der Beweissicherung eine weitere Speicherung nötig wird.
11.3 Eigene Foto- und Filmaufnahmen für private Zwecke sind erlaubt, sofern dadurch keine Störung oder Beeinträchtigung für andere Gäste entsteht. Professionelle Film- und Fotoaufnahmen mit kommerzieller Nutzungsabsicht sowie Live-Streaming sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Panoramaparks gestattet.

12. Hausrecht
Die Parkleitung ist berechtigt, Personen, die gegen die Parkordnung verstoßen oder die ohne unrechtmäßigen Eintrittsausweis auf dem Parkgelände angetroffen werden, entschädigungslos vom Parkgelände zu verweisen.

13. Sonstiges
13.1 Die vorliegende Parkordnung stellt die Regelung des Vertragsverhältnisses zwischen der Pano GmbH und Ihnen dar. Sofern einzelne Bestimmungen sich als unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
13.2 Für diese Bedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Pano GmbH und Ihnen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.